Überprüfung von elektrischen Anlagen Teil1 
1. Anlagen von Endverbrauchern (Konsumenten)

Elektrische Anlagen von Endverbrauchern unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen. 

o Laut Elektrotechnikgesetz (ETG) sind Endverbraucher Betreiber bei erheblichen Anlagenänderungen verpflichtet, eine Überprüfung durchführen zu lassen. Erhebliche Änderungen sind zum Beispiel Umbauten, Erweiterungen bei größeren Energieverbrauchern (z.B.: Wäschetrockner)

o im Falle eines Schadens in der elektrischen Anlage kann die Haushaltsversicherung eine finanzielle Deckung des Schadens ablehnen, wenn der Zeitpunkt der Überprüfung zu weit zurückliegt bzw. Umbauten ohne nachherige Kontrolle durchgeführt wurden. Nach welchen Normen sind Anlagen zu überprüfen bzw. worauf sollte man auf jeden Fall achten:

 

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  Ing. Jürgen Haller
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