Überprüfung von elektrischen Anlagen Teil5
Die regelmäßige Prüfung darf vor allem durch Elektrotechniker, aber auch durch Ziviltechniker und von autorisierten Anstalten des Bundes oder eines Bundeslandes durchgeführt werden. Im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid kann angeordnet sein, daß bestimmte Prüfungen nur durch bestimmte Personen, z.B. einen Elektrotechniker oder eine staatlich autorisierte Anstalt, vorzunehmen sind. Die Prüfung kann auch, je nach dem zu prüfenden Bereich, von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Sie muß nicht an einem Tag abgeschlossen werden, sondern kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken, der aber jedenfalls innerhalb einer festgelegten Frist endet.
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